Aufnahmeantrag


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Antragsteller

Hiermit bitte/n ich/wir um Aufnahme in den VDIV Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V. zum nächstmöglichen Termin


Angaben zum Unternehmen

Ggf. einschließlich mitarbeitendem Inhaber / Geschäftsführer - jedoch ohne Hausmeister etc.

Verwaltungsbestand bei Antragstellung




Selbstauskunft

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird durch den VDIV Nordrhein Westfalen e.V. eine Bonitätsauskunft eingeholt. Dies erfolgt auf der Grundlage einer von Ihnen erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Anlage zu diesem Aufnahmeantrag).

Bei Personengesellschaften (natürliche Personen) benötigen wir zu diesem Zweck die Angabe der Privatanschrift der Gesellschafter.

Die Aufnahme in den Verband setzt voraus, dass Ihr Unternehmen über eine Genehmigung als Wohnimmobilienverwalter gemäß 34c Abs.1 Nr. 4 GewO verfügt. Bitte die Genehmigung in Kopie beifügen.


Bonitätsauskunft

Im Zuge der Prüfung des von Ihnen gestellten Aufnahmeantrags zur Aufnahme in den VDIV Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V. erfolgt durch den Verband die Einholung einer Bonitätsauskunft (Creditreform/Wirtschaftsauskunft) zu Ihrem Unternehmen (bei juristischen Personen) bzw. zu Ihrer Person (bei Personengesellschaften). Danach erfolgt im Verlauf der Mitgliedschaft einmal im Kalenderjahr eine Bonitätsauskunft. Zu diesen Abfragen ist Ihre Einwilligung erforderlich.


Die Erteilung der Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Der Widerruf ist per E-Mail zur richten an: info@vdiv-nrw.de oder postalisch an:

VDIV Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V.

Geschäftsstelle, Garzweilerweg. 12, 50829 Köln

Nach Erhalt des Widerrufs werden wir Ihre Daten nicht mehr in der o.g. Form nutzen (weitergeben).